„Facharzt für Plastische Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie“
Definition:

Die Plastische Chirurgie ist ein medizinisches Fachgebiet mit einer speziellen Ausbildung nach dem Studiumabschluss von mindestens sechs Jahren. Hauptbereiche der Plastischen Chirurgie sind die Ästhetische und Rekonstruktive Plastische Chirurgie. Auch die Handchirurgie, Behandlung von Schwerbrandverletzten und periphere Nervenchirurgie gehören zu dem Behandlungsspektrum der Plastischen Chirurgie.

Ästhetische Plastische Chirurgie ist ein Spezialgebiet der Plastischen Chirurgie.
Dieser Begriff ist geschützt und darf nur von Ärzten mit abgelegter Prüfung verwendet werden, benannt als „Facharzt für Plastische Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie“.

Ausdrücke wie „Schönheitschirurg“ oder „Kosmetischer Chirurg“ oder „Ästhetische Chirurg“ sind nicht fachgerecht und die Verwendung von solchen Bezeichnungen beabsichtigt Kompetenz vorzutäuschen. Die einzige und korrekte Berufsbezeichnung erteilt durch die Ärztekammer ist „Facharzt für Plastische Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie“

Es werden medizinische Nachbesserungen beziehungsweise Optimierungen des naturgegebenen Körpers, Formen und Konturen durch wissenschaftliche konsolidierte konservative minimalinvasive oder durch chirurgische Behandlungen erreicht.

Ziel der Ästhetischen Plastischen Chirurgie ist, eine Harmonie im Aussehen zu erreichen.

Subjektive Ergebnisse sind die Verbesserung der Lebensqualität durch Verstärkung des Selbstwertbewusstseins und ein besseres Lebensgefühl nach der Behandlung.